Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Auftraggeber hat Immobilien-Bastius alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für den Abschluß des Hauptvertrages bedeutend sein könnten. Für die vom Verkäufer gemachten Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
2. Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
3. Ist Ihnen ein Angebot bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Wird Ihnen ein von Immobilien-Bastius angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten.
5. Die Maklerprovision ist inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer mit Beurkundung des notariellen Hauptvertrages bzw. Mietvertragsabschlusses fällig. Ein Vertreter von Immobilien-Bastius hat das Recht, beim Abschluß des Hauptvertrages anwesend zu sein.
6. Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird. Die Provision wird also auch bei alternativen Objekten des Anbieters fällig. Die Höhe der Provision wird dabei im Ausgang von der Beschaffenheit des wahrgenommenen Angebotes bestimmt.