Denkmalschutz
Denkmalschutz-Immobilien sind nicht nur wegen ihrer Einmaligkeit und kulturhistorischen Bedeutung interessant.
Denkmalschutz-immobilien stehen auch bei Kapitalanlegern und Selbstnutzern auf der Prioritätenliste ganz oben, weil der Gesetzgeber großzügige Abschreibungsmöglichkeiten vorsieht.
Der Anleger eines vermieteten Objektes kann 8 Jahre lang je 9 % steuerlich geltend machen und danach 4 Jahre jeweils 7 % der Herstellungs- und Anschaffungskosten (§7i EStG).
Selbstnutzer haben die Möglichkeit, die Modernisierungskosten im Rahmen der Sonderausgaben mit 9 % über 10 Jahre steuerlich geltend zu machen (§10f EStG).
Für dieses Steuergeschenk muß jede Sanierung oder Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes in Abstimmung mit der Denkmalbehörde durchgeführt werden. Dafür ist man bei
Denkmal-Immobilien von der Pflicht befreit, einen Energieausweis vorlegen zu müssen.
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Wenn Sie nicht selbst Eigentümer eines Denkmals werden wollen, so können Sie Förderer der "Deutschen Stiftung Denkmalschutz" werden.

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